ALS UNTERNEHMEr|IN GESTÄRKT AUS DER KRISE KOMMEN!

Kompetente Krisenhilfe für Unternehmer

Wir helfen Ihnen dabei, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens wiederherzustellen.

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So können wir Sie jetzt unterstützen

Liquidität

Status und Planung

Rentabilität

Effizienz und Prozesse

Strategie

für die Zeit nach Corona

Mitarbeiter

Bindung & Entwicklung

Sie wollen als Unternehmen gestärkt aus der Krise kommen?

Vor allem Selbstständige und kleine, mittelständische Unternehmen treffen die Veränderungsprozesse hart, die durch die Corona Pandemie radikal beschleunigt wurden. Nur, wer auf neue Herausforderungen vorbereitet ist und schnell und flexibel reagieren kann, bleibt langfristig wettbewerbsfähig.

Für eine professionelle Unternehmensberatung stehen Selbstständigen, Freiberuflern und KMUs Zuschüsse bis zu 90% vom BAFA zur Verfügung.

Unternehmen, die die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllen, bietet sich die schnelle und unkomplizierte 50% Förderung für Bestandsunternehmen an. Wichtig: Die zu bezahlende Umsatzsteuer wird in allen Fällen nicht gefördert.

Nutzen Sie die Krise als Turbo und gestalten Sie jetzt die Zukunft Ihres Unternehmens.

Unsere schnelle & kompetente Lösung:

Sichern Sie sich jetzt eine förderfähige Top-Beratung und die Unterstützung von Experten.  Bei Interesse an unserem Beratungsangebot kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!

Wir halten Sie
auf dem Laufenden

Wir informieren Sie über Unternehmenstipps und Finanzhilfen für Unternehmen & Selbstständige – besonders während der Corona – Krise!

Was erwarten die Geldgeber?

– Die eigenen Bankunterlagen sind auf den neusten Stand zu bringen.
– Jahresabschlüsse 2018 und bestenfalls 2019 sind zu besorgen.
– Wer den Jahresabschluss 2019 noch nicht hat, sollte sich den Status vom Steuerberater feststellen lassen.
– Eine Planung für das Unternehmen und die Mittelverwendung ist notwendig.

Welche Vorausetzungen gibt es für eine förderfähige Beratung?

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen

Bei der Antragstellung müssen u.a. folgende Formalia eingehalten werden:

Vor der Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen können frei entscheiden, ob sie ein Informationsgespräch führen möchten.

Die Leitstelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet eine Eingangsbestätigung und innerhalb von ungefähr 10 Tagen ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung.

Achtung: Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten wird kein Zuschuss gewährt. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Als Beginn der Beratung zählt der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen.

Im Anschluss an die Beratung erstellen wir den Beratungsbericht, der schlussendlich die Förderfähigkeit des Projektes nachweist.

Zu den Unterlagen, die online eingereicht werden gehören außerdem: Verwendungsnachweisformular, das vom Unternehmer und vom Berater unterschrieben wurde; Formular „De-Miniis-Erklärung“ und EU-KMU-Erklärung, das vom Unternehmer unterschrieben wurde; Bestätigungsschreiben der IHK respektive HWK; Beratungsbericht des Beratungsunternehmens; Rechnung des Beratungsunternehmens; Kontoauszug des Unternehmens als Nachweis der Zahlung des Honorars.

Mehr Informationen finden Sie auf den offiziellen Seiten des BAFA

Der Staat lässt Sie nicht im Stich.

Die Bundesregierung hat ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro für Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige beschlossen.

Ebenso existiert die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds, um die Liquidität und Solvabilität von Unternehmen zu gewährleisten.
Dieser kombiniert und ergänzt die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Wir helfen Ihnen umgehend!

Sie haben einen professionellen und stets verfügbaren Ansprechpartner sowie individuelle Betreuung durch ein erfahrenes Team aus Beratern an Ihrer Seite.

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